WEN RUFE ICH AN WENN...

...ich bei mir oder einer anderen Person rätselhafte oder besorgniserregende Krankheitssymptome feststelle?

Zuallererst Ihren Arzt / Ihre Ärztin! (Haben Sie die Nummer in Ihr Telefon / Handy eingespeichert?)
Solten Sie Ihren Arzt / Ihre Ärztin nicht erreichen, so rufen Sie das nächste Krankenhaus an. (Kennen Sie dessen Nummer? Halten Sie diese Nummer stets bereit!)
Die Nummern der Rettung sollten Sie im Kopf haben:
   144
   112
   Notarzt-Rettungswagen 112
   Krankentransport (kein Notfall) 19222
   144 

...ich ein verendetes Tier finde? (Mögliche Infektionskrankheiten: Tollwut, Pest, Vogelgrippe, Milzbrand; Tularämie)

Die Jagdaufsicht.
   In Österreich ist das Jagdrecht Landessache. Es gibt also neun verschiedene Landesjagdgesetze. Sollten Sie im unklaren darüber sein, wer die Jagdaufsicht dort führt, wo sie das verendete Tier finden, rufen Sie eine der
Landesjagdbehörden an. Sie können auch anrufen:
Bundesanstalt für Tierseuchenbekämpfung  +43(0)2236 - 224 11
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft +43(0)1 - 71100
   In Deutschland gibt es keine unabhängige Kontrollinstanz für die Jagd. Sollten Sie im unklaren darüber sein, wer die Jagdaufsicht dort führt, wo sie das verendete Tier gefunden haben, so rufen sie eine
Institution auf Bundes oder Landesebene an.
   In der Schweiz ist die Jagdaufsicht über die Gemeinde zu erreichen. 

...mein Geigerzähler überhöhte Strahlenwerte anzeigt?

Für Strahlenschutz ist auf der lokalen Ebene die Feuerwehr zuständig:
   122
   112
   118
Sollte es sich Ihrer Meinung nach um die gezielte Ausbringung radioaktiven Materials handeln, so rufen Sie:
   Bundesministerium für Gesundheit und Frauen Abt. Strahlenschutz +43(0)1 711 4134
   Bundesamt für Strahlenschutz +49 (0)1 888 333 0
   Bundesamt für Gesundheit +41 (0)31 324 92 31 

...eines meiner Haus- oder Nutztiere besorgniserregnede Krankheitszeichen aufweist? Einen Tierarzt / eine Tierärztin. Versuchen Sie nicht, die Krankheit von einem Ihrer Tiere zu vertuschen - das kann für Sie und viele andere Menschen ernste Folgen haben.
...ich einen Brand oder Rauch, der auf Brand schließen lässt, bemerke?

Natürlich zuallererst die Feuerwehr:
   122
   112
   118

...ich mich gegen eine bestimmte Krankheit impfen lassen möchte?

Auch in diesem Fall natürlich wieder Ihren Arzt / Ihre Ärztin. Er / sie wird Sie auch über allfällige Nebenwirkungen und Risiken aufklären.
Auch die Gesundheitsämter führen immer wieder Impfungen durch.
 
Reisemedizinische Beratungs- und Impfstellen

Allgemeine Hinweise:
  • Die internationale Notrufnummer (über das Mobiltelefon) ist   1 1 2.
  • Versuchen Sie, als erstes immer eine lokale Institution anzurufen.
  • Wenn Sie auf Reisen sind, werden Sie aber nicht alle lokalen Rufnummern kennen.
    Sie werden ggf. die Hilfe der Auskunft in Anspruch nehmen müssen.
  • Es ist uns aufgrund unterschiedlicher nationaler und lokaler Regelungen und Zuständigkeiten (in D anders als in Ö, in großen Städten anders als in kleinen) nicht möglich, vollständige Listen von Telefonnummern zur Verfügung zu stellen . Wir müssen uns auf die wichtisten beschränken und können nur allgemeine Hinweise geben.