Verbandschrank mit Füllung Norm DIN 13169
Nach den Unfallverhütungsvorschriften des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften und deren Durchführungsanweisungen (UVV/BGV A 1/BGI 509) sowie der Unfallverhütungsvorschrift der Länder und Gemeinden (GUV VA 1) sind in Abhängigkeit von Betriebsart und -größe Erste-Hilfe-Einrichtungen bereitzuhalten: